Gesetzliche Einrichtungen und Vorschriften
In Deutschland sind für den Arbeitsschutz zum einen die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer und zum anderen die gewerblichen Berufsgenossenschaften bzw. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen) verantwortlich. Sie kümmern sich um sichere Arbeitsbedingungen, um den Gesundheitsschutz und den personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz). Die gesetzliche Unfallversicherung soll zudem im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufkrankheit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wieder herstellen.
Berufstätige stehen nur am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Freiberufler, Selbstständige sowie Hausfrauen sind in der Regel nicht gesetzlich geschützt und müssen privat vorsorgen. Kinder, Schüler und Studenten sind auch nur im Kindergarten, in der Schule, in der Uni und auf den direkten Hin- bzw. Rückwegen versichert.
Haftpflicht
Haftpflicht ist die Pflicht Schadensersatz zu leisten, wenn durch eigenes Verhalten oder Unterlassen für eine andere Person Schaden entstanden ist. Es ist möglich sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen solche Fälle zu versichern. Diese Versicherung ist allerdings - außer die Kfz-Haftpflichtversicherung - nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden private, berufliche und betriebliche Haftpflichtversicherungen unterschieden. Für manche Berufe ist die Haftpflichtversicherung allerdings Pflicht. Daneben gibt es für viele verschiedene Lebensbereiche spezielle Haftpflichtversicherungen, wie z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Jagdhaftpflichtversicherung.
Autoversicherung
Zu dem Begriff „Autoversicherung” zählen mehrer Versicherungen die das Fahrzeug betreffen:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schadensersatz leistet, wenn durch den Betrieb des eigenen Fahrzeugs ein Dritter im Straßenverkehr Schaden nimmt.
Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko): Sie ist keine Pflichtversicherung und kommt für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf (Zerstörung, Beschädigung, Verlust).
Schutzbrief: Der Versicherte erhält hierdurch Hilfe bei Autopannen, Unfällen oder bei Diebstahl seines Fahrzeugs. Der älteste und bekannteste Schutzbrief-Versicherer Deutschlands ist der ADAC. Mittlerweile ist in vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen bereits ein Schutzbrief enthalten.
Insassenunfallversicherung: Diese freiwillige Versicherung bietet Versicherungsschutz für alle Insassen des versicherten Fahrzeugs im Falle eines Verkehrsunfalls.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Diese freiwillige Versicherung bietet Sicherheit im Falle eines Rechtsstreites aufgrund eines Verkehrsunfalls.
